www.landkreis-lueneburg.de__RROP
Alle Informationen zum neuen RROP gibt es unter
www.landkreis-lueneburg.de/rrop.
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Wie sich die Region entwickeln soll, legt der Landkreis Lüneburg in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) fest.
Das RROP beschäftigt sich unter anderem mit der Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung im Landkreis und nimmt Themen wie den Einzelhandel oder Windenergie in den Fokus.
Wie betrifft das RROP die Samtgemeinde Gellersen?
Als Kommune im Landkreis Lüneburg hat das RROP auch Auswirkungen auf die Entwicklung der Samtgemeinde Gellersen.
Das RROP trifft für die Samtgemeinde Gellersen insbesondere Aussagen über die Siedlungsentwicklung, die Versorgungsstruktur des Einzelhandels, Land- und Forstwirtschaft, die Rohstoffgewinnung, Verkehr und Windenergie.
Die wichtigsten Aspekte haben wir Ihnen in den folgenden Präsentationen zusammengefasst.
1. Neuaufstellung RROP - relevante Aspekte
2. Vorläufige Vorrangflächenplanung Windenergie
3. Flächen im Windvorranggebiet Südergellersen
Alle Informationen zum aktuell geltenden und zum neuen RROP gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/rrop.
Die Unterlagen des RROP stehen online unter https://lklg.eu/rrop2025 zur Verfügung.
Am Donnerstag, 23. März 2023, haben die Samtgemeinde Gellersen und der Landkreis Lüneburg gemeinsam zu einer Informationsveranstaltung zum RROP eingeladen. Sollten Sie diese verpasst haben, könnenn Sie auf YouTube unter diesem Link nachschauen: https://youtu.be/kmZVCDsRqQE
Am 28.10.2024 hat die Gemeinde Westergellersen zu einem weiteren Informationsabend zum Stand des Regionalen Raumordnungsprogramms vom Landkreis Lüneburg und damit verbunden die ausgewiesene Potentialfläche für Windkraftanlagen in Westergellersen geladen.
Samtgemeindebürgermeister Steffen Gärtner stellte die rechtlichen Hintergründe des RROP und die zeitlichen Abläufe in seiner Präsentation dar.
Herr Winkelmann vom Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON) Team Windenergie stellte die Projektierung dar.
Aktuell befindet man sich in der Vorplanung, da es noch keinen Beschluss über den RROP mit den aktuellen Varianten gibt. Dieser wird für frühestens 2026 erwartet, wenn es nicht zu einer erneuten Überarbeitung des Entwurfs kommt (Siehe S. 10 der Präsentation SG).
Daher sind alle vom BVNON dargestellten Berechnungen, Karten und vorgestellten Windkraftanlagentypen zum aktuellen Stand nur Annahmen und Beispiele, wie es umgesetzt werden könnte.
Die detaillierte Planung zur Anzahl der Windkrafträder, Schallemission, Gutachten zur Flora und Fauna etc. erfolgt erst nachdem der finale Raumordnungsplan beschlossen ist.
In einem erneuten Beteiligungsverfahren können nicht nur Kommunen und Träger öffentlicher Belange, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben. Die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens wird für Mitte 2025 erwartet.
Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Präsentationen von
Steffen Gärtner (Samtgemeinde Gellersen) und Wolf Winkelmann (BVNON).
Unterlagen bzw. Präsentationen aus dem Informationsabend
Präsentation Samtgemeinde Gellersen
Präsentation BVNON