Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Gemeinde Westergellersen darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach den Bestimmungen der
„Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) lediglich am 31.12. sowie am 01.01. eines Jahres zulässig ist.
Die Tiere und unsere Umwelt würden sich sicherlich darüber freuen, wenn Sie vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichten.
Sollten Sie dennoch Feuerwerk abbrennen wollen, beachten Sie bitte, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Pflegeheimen, Krankenhäusern, landwirtschaftlichen Betrieben und Pferdeställen sowie besonders brandempfindlichen Anlagen (Reet- u. Fachwerkhäuser, Strohlager, usw.) verboten ist.
Weiterhin ist die Verwendung von sog. „Himmelslaternen“ in Niedersachsen nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Wer Himmelslaternen bzw. Feuerwerk zündet, haftet selber für entstandene Schäden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Folgende allgemeine Sicherheitshinweise sollten auch im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden:
Bitte beachten Sie: Wer Feuerwerk zündet, haftet selber für entstandene Schäden und ist verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen.
Die Gemeinde Westergellersen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in das Jahr 2026.
Der Winter steht vor der Tür und viele freuen sich schon auf den Weihnachtsmarkt, besinnliche Tage mit der Familie oder einen ausgedehnten Spaziergang. Damit die Spaziergänger auch Freude an der winterlichen Landschaft haben, muss auf die Reinigung der Straßen und Gehwege geachtet werden. Fällt im Winter Schnee oder bildet sich Eis, muss nach den Regelungen der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Gellersen“ in Verbindung mit der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Gellersen“ jeder Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte die Gehwege mindestens 1,5 Meter breit vor dem Grundstück räumen und mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Granulat oder Splitt) bestreuen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, reicht 1 Meter Breite am Fahrbahnrand aus. Die Gossen, Straßeneinläufe und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten und der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugekehrt werden. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert wird.
Die Räumpflicht besteht werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse Ordnungsamt@gellersen.de gerne zur Verfügung.