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Ex-Post-Transparenz
Die Gemeinde Westergellersen ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Das Land Niedersachsen hat mit Bekanntmachung am 4. Februar 2009 die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst.
Mit dem Ziel, mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben effektiv vorzubeugen, müssen im Sinne einer nachträglichen Transparenz diverse Informationen über die vergebenen Aufträge veröffentlicht werden. Dies wird „Ex-Post-Transparenz“ genannt.
Wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet, sind die Informationen unmittelbar im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen.
Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A - Ausgabe 2009 - ist nach
über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Informationen von Vergaben, die unter die oben genannten Regelungen fallen, werden hier für drei Monaten veröffentlicht.
a.) Name und Anschrift des Auftraggebers
Gemeinde Westergellersen
Hauptstr. 13, 21394 Westergellersen
Tel. 04135-808 370
Lehmschüün Westergellersen
Lehmschüün Westergellersen