Bald steht der Jahreswechsel an. Die Samtgemeinde Gellersen weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach den Bestimmungen der sog. „Sprengstoffverordnung“ lediglich am 31.12. sowie am 01.01. eines Jahres zulässig ist.
Die Tiere und unsere Umwelt würden sich sicherlich darüber freuen, wenn Sie vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichten.
Sollten Sie dennoch Feuerwerk am 31.12.2023 und 01.01.2024 abbrennen wollen, beachten Sie bitte, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (wie zum Beispiel Reet- und Fachwerkhäuser) verboten ist.
Weiterhin ist die Verwendung von sog. „Himmelslaternen“ in Niedersachsen nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Wer Himmelslaternen bzw. Feuerwerk zündet, haftet selber für entstandene Schäden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Folgende allgemeine Sicherheitshinweise sollten auch im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden:
Halten Sie evtl. örtliche Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäuser.
Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.
Die Samtgemeinde Gellersen und die Gemeinde Westergellersen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in das Jahr 2024.