Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15
„Seniorenresidenz Einemhofer Weg“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Rat der Gemeinde Westergellersen hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Seniorenresidenz Einemhofer Weg“ zugestimmt. Gestalterische Festlegungen erfolgen im zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan. Es wurde beschlossen die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, liegt kein Umweltbericht bei.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15
„Seniorenresidenz Einemhofer Weg“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023
im Gemeindebüro der Gemeinde Westergellersen,
Hauptstraße 13, 21394 Westergellersen
Öffnungszeiten: dienstags 09:00 – 10.30 Uhr und 17:30 – 18:30 Uhr
Bürgermeister-Sprechstunde: dienstags 17:30 – 18:30 Uhr
und nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung: Telefon: 04135 / 808370
! Beachten Sie bitte die Schliesszeiten 27.03.-12.04.2023 !
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Gellersen,
Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt
Öffnungszeiten: montags bis freitags 08:00 – 12.00 Uhr und donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr öffentlich aus.
Zusätzlich können die Unterlagen im Internet unter https://www.westergellersen.de eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.